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Veröffentlicht am 11. Juni 2026 · 4 Min. Lesezeit

Selbständig in Luxemburg: welche Versicherungen sind wirklich Pflicht?

Zwei Pflichten für alle, eine dritte für bestimmte Berufe. Alles Weitere ist Risikorechnung, nicht Gesetz.

Viele Selbständige versichern zu viel oder zu spät. Das liegt daran, dass die tatsächlichen Pflichten wenige und kaum bekannt sind, während die ernsten Risiken umgekehrt nicht immer von einer Pflicht abgedeckt werden.

Was das Gesetz verlangt

  • Beiträge an das Centre commun de la sécurité sociale, das Krankheit, Arbeitsunfall und Rente abdeckt.
  • Die Haftpflichtversicherung jedes beruflich genutzten Fahrzeugs.
  • Eine Berufshaftpflicht für bestimmte reglementierte Berufe: Immobilienmakler, Architekten, Notare, Heilberufe und weitere.

Was nicht Pflicht ist, aber teuer wird, wenn man es lässt

Die Berufshaftpflicht auch dort, wo sie nicht vorgeschrieben ist — sobald Ihre Arbeit einem Kunden finanziellen Schaden zufügen kann. Ein Beratungsfehler oder eine verspätete Lieferung summiert sich mitunter auf mehrere zehntausend Euro, und der Selbständige haftet mit seinem Vermögen.

Danach der Schutz des Betriebsvermögens: Werkzeug, Warenlager, Einbauten. Und die Betriebsunterbrechung, die einspringt, wenn ein Schaden Sie wochenlang am Arbeiten hindert — oft ist sie es und nicht der Sachschaden, die einen kleinen Betrieb in Schwierigkeiten bringt.

Der übersehene Punkt: die eigene Arbeitskraft

Selbständige ohne Ersatzeinkommen während einer langen Arbeitsunfähigkeit stehen mit ihrer Familie ungeschützt da. Das ist das unauffälligste und zugleich schwerste Risiko. Behandelt wird es in der Vorsorge, nicht in der Sachversicherung.

Eine steuerliche Anmerkung

Versicherungsprämien im Rahmen der Tätigkeit sind grundsätzlich Betriebsausgaben. Für Ihren konkreten Fall gehört die Antwort Ihrem Buchhalter oder der Administration des contributions directes — nicht einem Blogbeitrag.

Informationsbeitrag der iSOLUTIONS S.à r.l. Er ersetzt nicht die Beratung durch Ihren Agenten und begründet keine vertragliche Zusage. Maßgeblich sind die allgemeinen und besonderen Bedingungen Ihres Vertrags.