Restschuldversicherung: Sie müssen sie nicht bei Ihrer Bank abschließen
Die Bank verlangt die Deckung. Den Versicherer darf sie Ihnen nicht vorschreiben — und über zwanzig Jahre geht der Unterschied in die Tausende.
Bei der Vergabe eines Immobilienkredits verlangt jede luxemburgische Bank eine Restschuldversicherung. Sie zahlt beim Tod des Kreditnehmers das Restkapital zurück, damit die Familie die Immobilie behält, ohne die Schuld zu übernehmen. Die Forderung ist berechtigt. Weniger berechtigt ist der Eindruck, der Vertrag müsse beim Kreditgeber abgeschlossen werden.
Das Angebot am Schalter ist nicht das einzige
Eine Bank bietet naturgemäß das Produkt der eigenen Gruppe an, vorgelegt zusammen mit dem Kreditangebot — also genau in dem Moment, in dem der Kreditnehmer vor allem will, dass die Sache vorangeht. Das ist der schlechteste Zeitpunkt zum Vergleichen. Genau deshalb lohnt sich der Vergleich vorher.
Was die Prämie bewegt
- Das Alter bei Abschluss: der mit Abstand schwerste Faktor.
- Raucher oder Nichtraucher.
- Die versicherte Quote je Person: zweimal 50 Prozent kosten nicht dasselbe wie zweimal 100 Prozent.
- Die Form des Kapitals: fallend entlang der Tilgung oder gleichbleibend.
- Die Zahlweise: Einmalprämie zu Beginn oder laufende Prämien.
Zwei Punkte, die Sie vor der Unterschrift prüfen sollten
Erstens die Quote. Jeden Kreditnehmer zu 100 Prozent zu decken verdoppelt Kapital und Prämie, lässt den Hinterbliebenen aber ganz ohne Schuld zurück. Bei je 50 Prozent bleibt die Hälfte des Kredits allein zu tragen. Was richtig ist, hängt von den Einkommen beider ab, nicht von einer Faustregel.
Zweitens der Gesundheitsfragebogen. Er entscheidet über Annahme und mögliche Zuschläge. Ihn genau auszufüllen schützt Ihre Angehörigen: Eine unrichtige Angabe kann genau dann entgegengehalten werden, wenn die Deckung greifen soll.
Informationsbeitrag der iSOLUTIONS S.à r.l. Er ersetzt nicht die Beratung durch Ihren Agenten und begründet keine vertragliche Zusage. Maßgeblich sind die allgemeinen und besonderen Bedingungen Ihres Vertrags.